Auszüge aus der Neufassung der Satzung des Muggefug e.V. vom 19.12.2010

§1 Vereinszweck

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke [...] – Förderung von Kunst und
Kultur. Er bedient sich dazu der Einrichtung des Studentenclub „Muggefug“ als eines
der kulturellen Einrichtungen der Stadt Cottbus.

2. Erreicht werden sollen insbesondere:

  • a) der Kulturaustausch zwischen Kunstschaffenden und Kunstinteressierten,
  • b) die Organisation von Veranstaltungen zur effektiven Präsenz der Kulturschaffenden in der breiten Öffentlichkeit,
  • c) die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Kulturbegeisterte,
  • d) die Schaffung einer Plattform für die Präsentation von Künstleraktivitäten,
  • e) die Vernetzung der Teilnehmer und Interessenten untereinander,
  • f) die Förderung des kulturellen Nachwuchses und des Angebotes nichtkommerzieller
    Kulturveranstaltungen.
  • g) die Förderung der kulturellen Bildung und Initiative junger Menschen,
    sowie deren Mitwirkung an entsprechenden Projekten
  • h) die Förderung internationaler bzw. interkultureller Begegnung.

3. Seine Ziele verwirklicht der Verein, durch:

  • a) Organisation von Spielnachmittagen für Kinder und StudentInnen
  • b) Organisation und Durchführung künstlerischer Veranstaltungen
    unterschiedlichster Art (z. B. Pantomime, Theater, Musik u. ä.)
  • c) Auslage von alternativen Zeitungen und Privatbüchern
  • d) Durchführung von Diskussionsrunden und Workshops
  • e) Vorführung von Filmen und Reportagen
  • f) Bereitstellung von Gesellschaftsspielen
  • g) Kooperation und Vernetzung mit anderen Vereinen und Initiativen mit
    vergleichbaren Zielsetzungen.

[...]

§2 Name und Sitz des Vereins

1. Der Verein führt den Namen „Muggefug“ und hat seinen Sitz in Cottbus. Der
Verein ist unter diesem Namen im Vereinsregister eingetragen. Der Vereinsname trägt
den Zusatz e.V.

[...]

§5 Beginn und Ende der Mitgliedschaft

1. Der Aufnahmewunsch muss schriftlich begründet in der Mitgliederversammlung
eingereicht werden. Die darauf folgende Mitgliederversammlung stimmt über den
Aufnahmeantrag ab.

2. Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss oder Tod des
Mitgliedes.

[...]

§6 Die Mitgliederversammlung

1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste, beschlussfähige Organ des Vereins.

[...]

§9 Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem
Schatzmeister und einem Kulturbeauftragten.

[...]

§14 Errichtung des Vereins

1. Tag der Errichtung ist der 17. Oktober 1994

[...]

Wer die gesamte Satzung lesen möchte, ist eingeladen vorbeizuschauen.